Sachdarstellung:
Auf dem kommunalen Flurstück 85, Flur 11, Gemarkung Peitz befinden sich eine Hecke sowie Poller mit Kette. Diese baulichen Anlagen wurden seinerzeit durch den Voreigentümer des angrenzenden Grundstücks Bergstraße 1 errichtet.
Die aktuellen Eigentümer des Grundstücks Bergstraße 1 bekunden Interesse an dem Erhalt der Hecke, da diese als Sichtschutz dient. Die Fläche, einschließlich der Hecke, wird bereits regelmäßig durch die Eigentümer gepflegt.
Um die Nutzung der betreffenden Fläche rechtlich abzusichern und eindeutig zu regeln, wird der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit den Eigentümern des Grundstücks Bergstraße 1 vorgeschlagen. Der Vertrag soll sich auf eine Teilfläche von ca. 90 m² beziehen.
Nutzungsentgelt:
Das jährliche Entgelt für die Nutzung der Fläche wird wie folgt berechnet:
90 m² x 0,25 €/m² = 22,50 €/Jahr
Anlagenverzeichnis:
· Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz beschließt, den Abschluss eines Nutzungsvertrages über eine ca. 90 m² große Teilfläche des Flurstücks 85, Flur 11, Gemarkung Peitz. Das jährliche Nutzungsentgelt beträgt 22,50 €.
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11106.2000/44110000 |
2601 |
ET |
2025 |
22,50 € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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