Sachdarstellung:
Mit der letzten Änderung der Kommunalen Haushalts- und
Kassenverordnung (KomHKV) sind die Wertgrenzen für Auftragsvergaben neu gefasst
worden. Zur Nutzung der neuen Möglichkeiten in für das Amt Peitz sinnvoller
Größenordnung ist eine interne Dienstanweisung erlassen worden (Details weiter
unten). Zusätzlich wird der Ablauf der Beschlussfassung bei förmlichen
Vergabeverfahren geändert, um das Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen
und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Gremien zu verbessern.
Änderung des Ablaufs der Beschlussfassung in den Gremien
Bislang sind
Auftragsvergaben erst nach Durchführung des förmlichen Vergabeverfahrens zur
Beschlussfassung in das zuständige Gremium gegeben worden. Dies führte dazu,
dass die Gemeindevertreter bzw. Stadtverordneten letztlich nur noch den
Vergabevorschlag bestätigen, darüber hinaus aber keinerlei Einfluss mehr auf
das zugrundeliegende Vorhaben nehmen konnten.
Ab sofort werden die Gremien vor Beginn des förmlichen
Vergabeverfahrens einbezogen. So kann im Gremium über das der beabsichtigten
Vergabe zu Grunde liegende Vorhaben ergebnisoffen diskutiert und ggf. noch
Abstand davon genommen werden, ohne ein Vergabeverfahren aufheben zu müssen.
Inhalt des Beschlussvorschlags sind mindestens: Art und Umfang der Leistung,
die beabsichtigte Vergabeart, die Anzahl der zu beteiligenden Unternehmen und
eine detaillierte Kostenschätzung. Die Sicherung der benötigten Haushaltsmittel
ist durch die Finanzverwaltung zu bestätigen.
Nach Beschlussfassung wird die
detaillierte Leistungsbeschreibung durch die Verwaltung unter Berücksichtigung
der Vorgaben aus der Gremienentscheidung erstellt. Das sich anschließende
Vergabeverfahren ist, einschließlich Zuschlagserteilung, im Rahmen der
laufenden Verwaltung durchzuführen. Das beschlussfassende Gremium wird im
öffentlichen Teil der nächsten Sitzung über den erteilten Zuschlag informiert.
Beschlussvorlagen sind bei allen Vergaben ab einer
Auftragswertschätzung, bei der mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen sind,
zu erstellen. (Beschluss vor Vergabeverfahren) Bei Direktaufträgen ist es
ausreichend, nach Einholung des Angebotes in die Sitzung zu gehen. Die
jeweiligen Wertgrenzen in der Hauptsatzung sind weiterhin zu beachten. Dies
gilt so lange, bis die Wertgrenzen in den Hauptsatzungen angepasst werden.
Rechtlicher
Hintergrund und Umsetzung der Wertgrenzenänderung für das Amt Peitz
Mit der am 19.06.2025 in
Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der KomHKV wurden die Wertgrenzen neu
gefasst. Auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit wurden
diese Wertgrenzen durch eine interne Dienstanweisung im Amt Peitz wie folgt
festgelegt:
Direktaufträge, das heißt, Vergaben ohne die
Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens, können
-
bis zu einem Auftragswert von 4.200 € netto für Liefer- und
Dienstleistungen,
- bis zu 10.000 € netto
für Bauleistungen und
- bis zu einer
Auftragssumme von 25.000 € netto bei freiberuflichen
Leistungen/Planungsleistungen
ohne die Einholung von Vergleichsangeboten durchgeführt
werden.
Ab Auftragswerten von
4.200 € bis 25.000 € netto bei Liefer- und Dienstleistungen bzw. ab 10.000 €
bis 25.000 € netto bei Bauleistungen sind mindestens drei Vergleichsangebote
einzuholen.
Die ausführliche Dokumentation der jeweiligen Auftragsvergaben
ist in allen Fällen zu beachten. Bei dringend zu erteilenden Aufträgen oberhalb
der o.g. Grenzen für Direktaufträge ist eine Einzelfallprüfung durch die
Vergabestelle durchzuführen. Gesondert zu betrachten sind Vergaben mit
Zuwendungen/Fördermitteln. Hier sind die jeweiligen Richtlinien der
Fördermittelgeber ausschlaggebend.
Anlagenverzeichnis:
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Beschlussvorschlag:
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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