Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer hat in öffentlicher Sitzung am 06.02.2025 den Entwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz (GFNP) mit dem Teilplan der Gemeinde Tauer in der Fassung von Januar 2025, die dazugehörige Begründung gebilligt, den Landschaftsplan und den Beiplan zur Kenntnis genommen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der gebilligte Planentwurf des GFNP mit seinen Teilplänen von Januar 2025 hat einschließlich des Beiplans, seiner Begründung, des Landschaftsplans und sonstigen Unterlagen in der Zeit vom 03.04.2025 bis einschließlich 06.06.2025 öffentlich ausgelegen und war auf der Homepage des Amtes Peitz einsehbar.
Die während dieser öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) abgewogen.
Die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet und ergänzt. Es handelt sich dabei um Korrekturen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planzeichnung nicht berühren.
Die Begründung, der Umweltbericht sowie der Beiplan werden gebilligt.
Alle zugehörigen Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://my.hidrive.com/share/45yq9086n3 (Passwort: GFNPPeitz25)
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer/Turjej beschließt i. S. d. § 214 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch den Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden
des Amtes Peitz/Picnjo mit seinem Teilplan der Gemeinde Tauer/Turjej in der
Fassung von August 2025 festzustellen.
2. Die
Begründung, der Umweltbericht und der Beiplan werden gebilligt.
3. Die
Verwaltung des Amtes Peitz/Picnjo wird beauftragt, die Genehmigung der
Feststellung über den Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes
Peitz/Picnjo zu beantragen und nach Erteilung der Genehmigung dies ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung, die Begründung,
der Umweltbericht und der Beiplan eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung
tritt der Gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo
in Kraft.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine*/ folgende
Abgeordnete … * von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder
bei der Beratung noch der Abstimmung anwesend.
*Nicht Zutreffendes bitte streichen
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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