Sachdarstellung:
Die derzeitige Internetpräsenz der Amtsverwaltung Peitz (www.peitz.de) genügt weder den aktuellen
Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit noch den gesetzlichen Vorgaben.
Insbesondere die Barrierefreiheit ist nicht hinreichend gewährleistet, sodass
sie den geltenden Rechtsvorschriften nicht entspricht. Darüber hinaus erschwert
die technische Infrastruktur eine effiziente Pflege und Aktualisierung der
Inhalte, was einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Die mangelnde Übersichtlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Webseite beeinträchtigen die Informationsbereitstellung für Bürgerinnen und Bürger erheblich. Eine grundlegende Neugestaltung ist daher erforderlich, um eine zeitgemäße, rechtssichere und benutzerfreundliche digitale Infrastruktur zu etablieren.
Zusätzlich wird eine einheitliche Weblösung angestrebt, die neben der Amtsverwaltung auch den digitalen Auftritt des Amtes Peitz sowie des Tourismusbereichs umfasst. Dies führt zu einer optimierten Verwaltung, reduziert redundante Arbeitsprozesse und schafft ein einheitliches Erscheinungsbild der kommunalen Online-Präsenz.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Diese Verordnung verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen – den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem hohe Kontrastwerte, alternative Bildbeschreibungen sowie eine klare, intuitive Navigationsstruktur.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Das BGG setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 in nationales Recht um und fordert, dass digitale Verwaltungsangebote ohne besondere Erschwernisse zugänglich sein müssen. Dies beinhaltet unter anderem die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache, um insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang zu behördlichen Informationen zu erleichtern.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Mit Wirkung zum 28. Juni 2025 treten verschärfte Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit in Kraft. Kommunale Webseiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine Missachtung kann zu finanziellen Sanktionen führen, sofern Verstöße im Rahmen von Kontrollen festgestellt werden.
Notwendigkeit der Maßnahme:
Rechtskonformität: Die Umsetzung einer barrierefreien Webpräsenz ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Nichteinhaltung der Vorgaben kann ab Mitte 2025 zu Bußgeldern führen.
Optimierung der Nutzerfreundlichkeit: Die bestehende Webseite weist erhebliche Defizite in Bezug auf Übersichtlichkeit und Bedienbarkeit auf. Eine grundlegende Überarbeitung ist daher geboten.
Effizienzsteigerung im Verwaltungsprozess: Das gegenwärtige Backend ist technisch veraltet und erfordert einen überproportional hohen Aufwand für die Pflege von Inhalten. Eine moderne Lösung würde den administrativen Arbeitsaufwand erheblich reduzieren.
Harmonisierung der digitalen Infrastruktur: Durch die Zusammenführung der Webseiten der Amtsverwaltung, des Amtes Peitz und des Tourismusbereichs können Synergien geschaffen, doppelte Strukturen vermieden und Ressourcen effizienter genutzt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo beschließt die Neugestaltung der Webpräsenz und beauftragt die Verwaltung ein Vergabeverfahren einzuleiten.
Der Amtsausschuss wird über weitere Schritte und Ergebnisse in Kenntnis gesetzt.
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
ja |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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57101.1000
Wirtschaftförderung 11103.1002
Öff.arbeit 11103.1001
Zentrale Aufgaben |
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2024 |
4.500,00 €
4.000,00 € 7.000,00 € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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Mtl.
Wartungskosten einschl. Hosting (fortlaufend) |
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230 € mtl. |
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2.760 € jährlich |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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