Sachdarstellung:
Der Gemeinde Tauer liegt der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Drachhausener Straße 6 (Flur 1, Flurstück 310) vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes " Wohngebiet an der
Drachhausener Straße“. Der für das Nebengebäude vorgesehene Standort ist im Bebauungsplan als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde aus diesem Grund vorab beantragt. Diesem Antrag hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer mit Beschluss vom 12.11.2020 zugestimmt mit dem Hinweis, dass der Schuppen aus dem Altbestand des Voreigentümers zurückzubauen ist. Dieser Schuppen ist in den Antragsunterlagen als Abriss gekennzeichnet.
Die Bauantragsunterlagen liegen der Bürgermeisterin vor und können vor der Sitzung bei ihr eingesehen werden.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Ansichten
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Nebengebäudes auf dem Flurstück 310 der Flur 1 in der Gemarkung Tauer herzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
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HH-Jahr |
Betrag
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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