Sachdarstellung:
Die Gemeinde ist
gemäß Gesetz zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Mitglied im
Gewässerverband Spree-Neiße und ist folglich zur Abgabe eines
Verbandsbeitrages verpflichtet.
Das Amt Peitz
erhebt im Auftrag der Gemeinde Heinersbrück gemäß ihrer Satzung
dementsprechende Gewässerunterhaltungsgebühren.
Aus formellen Gründen ist es notwendig, die Satzung der Gemeinde Heinersbrück/Móst zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge für das kommende Jahr 2022 neu zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
- Satzung der Gemeinde Heinersbrück/Móst zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge
Beschlussvorschlag:
-
Die Gemeindevertretung Heinersbrück
beschließt die Satzung
der Gemeinde Heinersbrück/Móst zur Umlage
der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge zum
01.01.2022.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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55201.7002/43210000 |
7612 |
ET |
2022 |
10.000,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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