Sachdarstellung:
In der Sitzung der Gemeindevertretung Heinersbrück, am 12.10.2021 wurden durch den Ortsbürgermeister des Ortsteils Grötsch, Herrn Wenzke Vorschläge zur Änderung der Satzung und des Entgeltes für die Nutzung des Gemeindehauses und des Gemeindesaals Grötsch eingereicht. Die bisherige Satzung sowie die Entgeltregelung wurden im Jahr 2011 beschlossen und sollten aufgrund der preislichen Entwicklung angepasst werden. Weiterhin soll es eine differenzierte Unterteilung der einzelnen Kosten für das Gemeindehaus und den Gemeindesaal geben.
Das Amt Peitz wurde mit der Überarbeitung der Satzung, des Entgeltes sowie des Nutzungsvertrages, entsprechend dieser Vorschläge, beauftragt.
Dies wurde in dem nun vorliegenden Entwurf umgesetzt.
Weiterhin wurden Anpassungen bezüglich der geschlechtsneutralen Ansprache und der zweisprachigen (Sorbisch/Wendisch) Ortsbezeichnung vorgenommen.
Die bisher geltende Satzung vom 19.04.2011 wird mit dem Beschluss der neuen Satzung aufgehoben.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Satzung
Entwurf des Nutzungsvertrages
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt den vorliegenden Entwurf zur Satzung für die Benutzung des Gemeindehauses und Gemeindesaals Grötsch in der Gemeinde Heinersbrück/Móst.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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