Sachdarstellung:
Auf Grund der
Kündigung des derzeitigen Pächters des Begegnungszentrums „Zum Goldenen
Drachen“ zum 30.04.2021 und bisher keine Nachfrage eines interessierten
Nachpächters, möchte die Gemeinde Drachhausen/Hochoza das Begegnungszentrum
vorübergehend selbst betreiben.
Laut
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 3 und 28 benötigt die Gemeinde eine
gültige Satzung und Tarife für die Benutzung des Begegnungszentrums „Zum
Goldenen Drachen“. Als Anlage sind die überarbeiteten Entwürfe der Satzung, des
Nutzungsvertrages sowie der Tarife
beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
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Satzung
für die Benutzung des Begegnungszentrums „Zum Goldenen Drachen“ in der Gemeinde
Drachhausen/Hochoza
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Tarif für
die Benutzung des Begegnungszentrums „Zum Goldenen Drachen“ in der Gemeinde
Drachhausen/Hochoza
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Nutzungsvertrag
zur Benutzung des Begegnungszentrums „Zum Goldenen Drachen“ in der Gemeinde
Drachhausen/Hochoza
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza beschließt die Satzung
sowie die Tarife für die Nutzung des Begegnungszentrums „Zum Goldenen Drachen“
gemäß den Entwürfen mit Wirkung zum 01.05.2021.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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