Sachdarstellung:

Wesentlicher Anlass für die Überarbeitung der Friedhofssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza vom 26.03.2010 waren die Errichtung einer Urnengemeinschaftsgrabstätte (UGA) als weitere Bestattungsform, um dem Wandel der Bestattungskultur gerecht zu werden sowie die festgeschriebenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden zukünftigen Neukalkulation der Friedhofsgebühren.

 

Dazu wurden in Vorberatungen mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Drachhausen/Hochoza Vorschläge zu Änderungen der Friedhofssatzung gemacht. Diese Vorschläge sowie die Aufnahme der neuen Bestattungsform Urnengemeinschaftsgrabstätte (UGA) wurden zum Anlass genommen um die gesamte Friedhofssatzung in Anlehnung an die Regelungen des neuen Brandenburgischen Bestattungsgesetzes und die aktuellen Vorlagen für das Land Brandenburg zu überarbeiten und entsprechend anzupassen. Im Ergebnis wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

 

Die Ruhezeit für Totenasche ist entsprechend dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz und den Regelungen im gesamten Amtsgebiet von 20 Jahren auf 15 Jahre gesenkt worden. Nur wenn innerhalb der gesetzlichen Mindestruhezeit die Verwesung der Leichen nicht gewährleistet ist oder aus religiösen Gründen die Ruhezeiten auf Dauer festgelegt werden soll, kann der Friedhofsträger längere Ruhezeiten bestimmen.

Die zu vergebenen Nutzungsrechte an Grabstätten bleiben von dieser Änderung unberührt.

 

Nach Fertigstellung der UGA ist nun die Anpassung der Friedhofssatzung notwendig. Im § 11 „Urnengemeinschaftsgrabstätte“ wurden die Regelungen zur neuen Bestattungsform festgeschrieben.

 

Der § 13 „Nutzungsrechte“ wurde neu eingefügt. Im Grundsatz wurden hier nur einzelne Absätze verschiedener Paragraphen der aktuellen Friedhofssatzung thematisch in einem neuen Paragraphen zusammengefasst. Neu eingefügt wurde jedoch die Möglichkeit bereits vor Eintritt eines Todesfalles das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erstmals zu erwerben, um dem Wesen von Wahlgrabstätten Rechnung zu tragen.

 

Auch die §§ 19 „Pflichten der nutzungsberechtigten Person“ und 20 „Maßnahmen bei Nichterfüllung der Pflicht“ wurden aus unterschiedlichen Paragraphen und Absätzen der aktuellen Friedhofssatzung thematisch zusammengefasst. 

 

Um dem Umweltschutz entsprechend § 35 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes Rechnung zu tragen, wurden im § 16 „Särge und Urnen“ Vorgaben zu leicht abbaubaren und umweltfreundlichen Materialien von Särgen und Urnen eingefügt.

 

Ferner sind inhaltliche und redaktionelle Änderungen erfolgt.

 

Alle Änderungen sind im vorliegenden Entwurf (Anlage 1) hervorgehoben.  

Anlagenverzeichnis:

1.      Entwurf Friedhofssatzung mit markierten Änderungen

2.      Reinfassung Friedhofssatzung

3.      aktuelle Friedhofssatzung vom 26.03.2010

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza. Sie tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung