Sachdarstellung:
Wesentlicher Anlass für die Überarbeitung
der Friedhofssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza vom 26.03.2010 waren die
Errichtung einer Urnengemeinschaftsgrabstätte (UGA) als weitere
Bestattungsform, um dem Wandel der Bestattungskultur gerecht zu werden sowie
die festgeschriebenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und der damit
einhergehenden zukünftigen Neukalkulation der Friedhofsgebühren.
Dazu wurden in Vorberatungen mit der
Bürgermeisterin der Gemeinde Drachhausen/Hochoza Vorschläge zu Änderungen der
Friedhofssatzung gemacht. Diese Vorschläge sowie die Aufnahme der neuen
Bestattungsform Urnengemeinschaftsgrabstätte (UGA) wurden zum Anlass genommen
um die gesamte Friedhofssatzung in Anlehnung an die Regelungen des neuen
Brandenburgischen Bestattungsgesetzes und die aktuellen Vorlagen für das Land
Brandenburg zu überarbeiten und entsprechend anzupassen. Im Ergebnis wurden die
folgenden Änderungen vorgenommen:
Die Ruhezeit für Totenasche ist
entsprechend dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz und den Regelungen im
gesamten Amtsgebiet von 20 Jahren auf 15 Jahre gesenkt worden. Nur wenn
innerhalb der gesetzlichen Mindestruhezeit die Verwesung der Leichen nicht
gewährleistet ist oder aus religiösen Gründen die Ruhezeiten auf Dauer
festgelegt werden soll, kann der Friedhofsträger längere Ruhezeiten bestimmen.
Die zu vergebenen Nutzungsrechte an
Grabstätten bleiben von dieser Änderung unberührt.
Nach Fertigstellung der UGA ist nun die
Anpassung der Friedhofssatzung notwendig. Im § 11
„Urnengemeinschaftsgrabstätte“ wurden die Regelungen zur neuen Bestattungsform
festgeschrieben.
Der § 13 „Nutzungsrechte“ wurde neu
eingefügt. Im Grundsatz wurden hier nur einzelne Absätze verschiedener
Paragraphen der aktuellen Friedhofssatzung thematisch in einem neuen
Paragraphen zusammengefasst. Neu eingefügt wurde jedoch die Möglichkeit bereits
vor Eintritt eines Todesfalles das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte
erstmals zu erwerben, um dem Wesen von Wahlgrabstätten Rechnung zu tragen.
Auch die §§ 19 „Pflichten der
nutzungsberechtigten Person“ und 20 „Maßnahmen bei Nichterfüllung der Pflicht“
wurden aus unterschiedlichen Paragraphen und Absätzen der aktuellen
Friedhofssatzung thematisch zusammengefasst.
Um dem Umweltschutz entsprechend § 35
des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes Rechnung zu tragen, wurden im § 16
„Särge und Urnen“ Vorgaben zu leicht abbaubaren und umweltfreundlichen
Materialien von Särgen und Urnen eingefügt.
Ferner sind inhaltliche und
redaktionelle Änderungen erfolgt.
Alle Änderungen sind im vorliegenden Entwurf (Anlage 1) hervorgehoben.
Anlagenverzeichnis:
1. Entwurf
Friedhofssatzung mit markierten Änderungen
2. Reinfassung
Friedhofssatzung
3. aktuelle
Friedhofssatzung vom 26.03.2010
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza
beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza.
Sie
tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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