Sachdarstellung:
Nach dem Vorbild der Gemeinde Dissen-Striesow hat sich die
Domowina-Ortsgruppe Heinersbrück/Most entschieden, die alten wendischen
Hofnamen, die heute oft nur noch den Ältesten bekannt sind, wieder an den
Gebäuden sichtbar zu machen. Der Erhalt der sorbischen/wendischen Hofnamen ist
wichtig für die Akzeptanz, das Überleben und den aktiven Gebrauch der
wendischen Sprache im Alltag und trägt zur Stärkung der Identität der
sorbischen/wendischen Bevölkerung im angestammten Siedlungsgebiet im Amt Peitz
bei.
Um die Finanzierung des Vorhabens zu sichern, muss die Gemeinde Heinersbrück/Most die Umsetzung des Projektes übernehmen. Nur die Gemeinde Heinersbrück/Most bekommt als kommunale Gebietskörperschaft eine 100 % Erstattung der Kosten über die Verordnung über die Erstattung des Zusatzaufwandes aus der Anwendung des Sorben/Wenden-Gesetzes (SWG-Kostenerstattungsverordnung –SWGKostenV) vom 17. September 2020, § 2 (siehe Anlage 1).
Geplant ist die Anbringung von ca. 40 bis 50 Schildern in allen Ortsteilen/Wohnteilen der Gemeinde Heinersbrück/Most im gleichen Layout wie in der Gemeinde Dissen-Striesow. Da ein Schild ca. 100 € in der Herstellung kostet, muss mit ca. 4.000 bis max. 5.000 € Gesamtkosten gerechnet werden, die die Gemeinde über den Gemeindehaushalt 2021 vorfinanziert und im laufenden Kalenderjahr zu 100 % über das Land Brandenburg erstattet bekommt. Der Gemeinde Heinersbrück/Most entstehen somit keine Kosten.
Mit allen teilnehmenden Hofbesitzern werden Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Hofbesitzern abgeschlossen, die die Gemeinde von weiteren Folgekosten entbindet (siehe Anlage 2).Die Umsetzung des Projektes erfolgt über das Kultur- und Tourismusamt des Amtes Peitz in enger Zusammenarbeit mit der Domowina-Ortsgruppe Heinersbrück/Most.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Umsetzung des Vorhabens
„Ausschilderung der sorbischen/wendischen Höfe in der Gemeinde Heinersbrück/Most“
mit Unterstützung des Kultur- und Tourismusamtes Peitz und der
Domowina-Ortsgruppe Heinersbrück/Most. Sie stellt die benötigten finanziellen
Mittel zur Vorfinanzierung des Vorhabens aus dem Haushalt der Gemeinde zur
Verfügung und bekommt diese Mittel zu 100 % im laufenden Haushaltsjahr vom Land
Brandenburg erstattet.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||