Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 26.08.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Lagergebäude Triftstraße 14“ in Peitz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf mit Begründung hat vom 08.10. bis zum 10.11.2020 öffentlich ausgelegen. Die von der Satzung berührten Träger öffentlicher Belange sind um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden. Während der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit ein.
Die vorliegenden Stellungnahmen sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) abzuwägen.
Die im Abwägungsprotokoll (Anlage 1) aufgeführten Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden in die Planzeichnung eingearbeitet und in der Begründung ergänzt.
Wesentliche Änderungen zu dem geplanten Neubau sind:
- Abstand 3 m von der nördlichen Grundstücksgrenze
- Reduzierung der Gebäudehöhe
- Veränderung der Abmaße
Weiterhin erfolgen Ergänzungen für die Gestaltung von Werbeanlagen und zu grünordnerischen Festsetzungen.
Die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend abgeändert und ergänzt.
Mit den genannten Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt, sodass der Planentwurf noch einmal öffentlich auszulegen ist.
Die genannten Änderungen wurden in der Sitzung des BVUA am 27.05.2021 vorgestellt und beraten. Der BVUA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den geänderten Planentwurf mit Begründung zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.
Anlagenverzeichnis:
1 - Abwägungsprotokoll zum Entwurf des Bebauungsplanes (Fassung vom Mai 2021)
2 - Planentwurf mit Begründung (Fassung vom Mai 2021)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt,
1. dem Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Peitz „Neubau Lagergebäude Triftstraße 14“ in der Fassung vom Mai 2021 zuzustimmen.
Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Bürger von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. den geänderten Entwurf zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Peitz „Neubau Lagergebäude Triftstraße 14“ mit der Begründung in der Fassung vom Mai 2021 (Anlage 2) zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
|
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||