Sachdarstellung:
Gemäß § 3, Absatz 2 der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Kommunen mit mehr als 50 % vom Hundert beteiligt sind, als Anlage zum Haushaltsplan beizufügen.
Für die Jahre 2020 und 2021 wurde ein Doppelhaushalt für die Stadt Peitz beschlossen. Als Anlage war die Ergebnis- und Finanzplanung der WBVG vom Jahr 2020 beigefügt worden.
Da die WBVG jährlich einen Wirtschaftsplan zu erstellen hat, ist dieser jährlich der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.
Aus diesem Grund wird die Planung für das Jahr 2021 ergänzend zur Kenntnis vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan der WBVG für das Jahr 2021 wurde am 02.12.2020 von den Gesellschaftern beschlossen.
Anlagenverzeichnis:
Ergebnis- und Finanzplanung 2021
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz nimmt den Wirtschaftsplan 2021 von der Wohnungsbau- und –verwaltungsgesellschaft „Vorspreewald“ mbH zur Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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