Sachdarstellung:
In der Gemeindevertretersitzung am 17.11.2020 hat die Gemeinde Teichland einen Beschluss zum Baudurchführungsvertrag für die Baumaßnahme „ Seehafen Teichland / Abschnitt Seehafen Teichland, wasserberührende Bauteile und Seeachse“ in der Fassung vom 19.10.2020 gefasst. (Beschluss-Nr.: Tei/BA/050/2020)
Der Vertrag wurde dem aktuellen Planungsstand und dem aktuellen Bauablaufplan angepasst. Dazu wurde der § 6 Realisierung im Punkt 4 und 9 überarbeitet. Die Vertragsanlagen wie Liegenschaftskarte, Zeitplan und Grobkostenschätzung zur Rohrleitungsverlegung wurden aktualisiert.
Der Vertrag wurde am 17.03.2021 durch die LEAG unterzeichnet.
Er liegt der Beschlussvorlage mit allen Anlagen bei.
Der Beschluss vom 17.11.2020 ist aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Baudurchführungsvertrag mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den Baudurchführungsvertrag für die Baumaßnahme „Seehafen Teichland / Abschnitt Seehafen Teichland, wasserberührende Bauteile und Seeachse“ in der Fassung vom 17.03.2021.
Der Beschluss vom 17.11.2020 Beschluss-Nr.: Tei/BA/050/2020 wird aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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55103.8001 |
55103.01 |
EZ |
2022 |
105.576,80 |
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55103.8001 |
55103.01 |
AZ |
2022 |
131.971,00 |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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