Betreff
Beschluss des Entwurfes zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jänschwalde in der Fassung vom März 2021 und dessen öffentliche Auslegung
Vorlage
Jae/BA/079/2021
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

 

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Jänschwalde am 03.12.2020 wurde der Vor-

entwurf der Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jänschwalde für die Gemarkungen Drewitz und Jänschwalde für das Gebiet des ehemaligen Flugplatzes Drewitz (2. Änderung) in der Fassung vom November 2020 mit Begründung zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) vom 06.01. bis einschließlich 09.02.2021 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann und die betroffenen Nachbargemeinden wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Eingegangene Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf, 

soweit möglich, berücksichtigt.

Der erarbeitete Planentwurf in der Fassung vom März 2021 wird in der Gemeindevertreter-sitzung am 08.04.2021 vorgestellt und erläutert. Die Ortsbeiräte werden dazu eingeladen.

Bisher vorliegende umweltrelevante Fachbeiträge und Gutachten werden vorgelegt und mit den umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht den Entwurfsunterlagen während der Auslegungsfrist beigefügt.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf 2. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Jänschwalde mit Begründung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jänschwalde in der Fassung vom März 2021.

Der Entwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Dieser Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                         nein

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                              nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung