Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Jänschwalde wurde gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse abweichend vom § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt, geprüft und bestätigt.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich einige Beanstandungen mit Ziffer, die entsprechend beantwortet wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß erfolgtem Beschluss zum Jahresabschluss 2014, der Amtsdirektorin des Amtes Peitz für die Haushaltsführung im Jahr 2014 Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4).
Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt, die Amtsdirektorin des Amtes Peitz für die Haushaltsführung im Jahr 2014 zu entlasten.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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