Sachdarstellung:
In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen/fortzuschreiben ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.
Wegen der engen Verbindung zum Haushaltsplan, und entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts, bedarf es bis zum Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs sowohl bei der Aufstellung der Haushaltssatzung als auch beim Erlass einer Nachtragssatzung einer erneuten Beschlussfassung über das HSK (Fortschreibung).
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Teichland für das Haushaltsjahr 2020 weist einschließlich der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ein negatives Ergebnis von 546,3 T€ und für 2021 ein strukturelles Haushaltsdefizit von 714,7 T€ aus. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Vorjahresergebnisses ist die ordentliche Rücklage im Jahr 2016 verbraucht.
Im Finanzplanungszeitraum ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 7.101,1 TEUR.
Im Haushaltssicherungskonzept ist das Zieljahr 2040 zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches festgelegt worden.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept 2020/2021
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2020/2021. Der Haushaltsausgleich soll im Jahr 2040 erreicht werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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