Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Herr Krakow kritisiert die Weiterleitung des Antrages der SPD/Linke Fraktion zur Änderung des Gesellschaftervertrages der WBVG an die Mitgesellschafter Kolkwitz und Burg.

Er ist der Meinung, dass vor einer Weiterleitung über den Antrag im Hauptausschuss vorberaten – und in der Stadtverordnetenversammlung hätte zugestimmt werden müssen.

In den anderen Gemeinden wurde somit für Unruhe gesorgt.

Frau Lichtblau erklärt den bisherigen Verlauf.

Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbau- und –verwaltungsgesellschaft „Vorspreewald“ mbH (WBVG) wurden in den einzelnen Gremien erläutert.

Im Wesentlichen handelt es sich um die Implementierung der §§ 96 und 97 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

Im Rahmen der Prüfung durch die Kommunalaufsicht wurde eine Gesamtüberarbeitung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.

Weiterhin informiert sie, dass aufgrund des vorliegenden Antrages der Fraktion SPD/Linke zur Änderung des Entwurfes des Gesellschaftsvertrages der WBVG eine erneute anwaltliche Prüfung durchgeführt wurde, in deren Ergebnis eine Ergänzung des Vertrages erfolgt ist. Die Ergänzung bezieht sich auf den Anspruch einer Aufwandentschädigung.

Die Thematik der Beteiligungsverwaltung ist im § 98 BbgKVerf geregelt.

Zur Frage der Mehrheiten (Punkt 6 und 10 des Antrages) haben sich die Gesellschafter im Vorfeld bereits sehr eindeutig geäußert.

Dahingehend wurde auf die bisherigen Regelungen des bestehenden Vertrages abgestellt.

Eine diesbezügliche Schlechterstellung gemäß dem gestellten Antrag müsste von den Mitgesellschaftern gemäß dem gültigen Gesellschaftsvertrag mitgetragen werden.            

Es erfolgt eine rege Diskussion über die 3/4 bzw. 2/3 Mehrheit.

Da sich die Abgeordneten über den Entwurf mit den überarbeiteten Änderungen nicht einigen können, stellt Herr Krakow den Antrag, die Vorlage zurückzustellen und eine Arbeitsgruppe zu bilden.

In der Arbeitsgruppe soll erneut über den Entwurf gesprochen werden.

Abstimmung:

Ja 7

Nein 0

Enthaltung 0

Es wird festgelegt, dass je ein Fraktionsmitglied, der Bürgermeister, die Amtsdirektorin und die Kämmerin Mitglied der Arbeitsgruppe sind.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen