Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss Hei/BA/058/2025:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt den Abschluss eines Landpachtvertrags mit der Agrargenossenschaft eG Heinersbrück entsprechend der Variante 3 unter Berücksichtigung der Änderung im § 5 im Landpachtvertrag über landwirtschaftliche Einzelgrundstücke.

Änderung: „Bei Verkauf besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des landwirtschaftlichen Jahres mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist.“


Herr Nattke erläutert den Beschlussvorschlag mit seinen Spliterflächen. Es wird angeregt ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten zum Ende des landwirtschaftlichen Jahres bei Verkauf unter §5 (außerordentliches Kündigungsrecht) mit in den Vertrag zu übernehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet sich für Variante 3 mit 12 Jahren.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …9…….

Davon anwesend …6…

Abstimmung  …6……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen