Sitzung: 30.10.2025 Gemeindevertretung Tauer/Turjej
Beschluss:
Herr Huschga wünscht eine Änderung im Beschluss des TOP 9. Die Abstimmung des Beschlusses
Tau/BA/051/2025 ist fehlerhaft. Er stimmte für „Nein“, in der Niederschrift
wurde dies jedoch nicht vermerkt, sondern eine Einstimmigkeit von 9 Ja-Stimmen
niedergeschrieben.
Frau Menze wünscht eine Berichtigung in TOP 10. Auszug: Frau Menze informiert über den bevorstehenden Lampionumzug der Kita Tauer und der Jugendfeuerwehr. Organisiert wird dieser durch die Feuerwehr Tauer. -> Die Jugendfeuerwehr ist nicht der Organisator des Lampionumzuges, sondern ausschließlich unterstützend tätig. Organisiert wird dieser von der Kita „Spatzennest“ Tauer.
Weiterhin möchte Frau Kallauke eine Ergänzung zum TOP 7. Auszug: Herr Friedow stellt einen Antrag, dass die Sanierungskosten der
Sporthalle, welche sich durch eine von ihm durchgeführte grobe Schätzung auf
ca. 227.000,00 € belaufen, in die Haushaltsplanung für 2026 mit aufzunehmen. ->
Bereits in der Sitzung wurde durch die stellvertretende Kämmerin Frau Neumann
folgendes mitgeteilt: Buchhalterisch wird die Einstellung der 227.000,00 € für
die Sporthallensanierung abgelehnt, da für eine Sporthallensanierung in
Höhe von 227.000 € keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Somit wäre
eine Aufnahme eines investiven Kredites notwendig. Die Prüfung durch die
Kommunalaufsicht wird eine Versagung der Kreditaufnahme ergeben. Die
Genehmigung wird versagt, da es sich bei diesen Kosten für die Sanierung der
Sporthalle um eine freiwillige Aufgabe handelt und die die Gemeinde aufgrund
der Finanzlage nicht für die Zins-und Tilgungsleistungen eines Kredites
aufkommen kann.
Ergänzend wäre eine Protokollierung erforderlich, ob die Kosten in Höhe von 227.000,00 € trotzdem, wie im Protokoll unter Punkt 7. als Wunsch von Herrn Friedow angemerkt, in die 2. Lesung der Haushaltsplanung mit aufgenommen werden soll, auch mit dem Wissen, dass der Gemeinde keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und eine Kreditaufnahme durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird, da die Gemeinde die Zins-und Tilgungszahlungen nicht erbringen kann.
Es ist ein Grundsatzbeschluss in der GV am 04.12.2025 notwendig, wenn die Kosten, trotz der oben genannten Argumente, als Investitionsmaßnahme in der 2. Lesung in den Haushalt 2026 eingestellt werden sollen.
è
Dieser Grundsatzbeschluss
wird erst gefasst, wenn folgende Punkte geklärt sind:
- durch das Bauamt sollen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermitteln
geprüft werden
- alle, den Bau der Sporthalle betreffenden Unterlagen, sollen zur Prüfung wieder dem Amt übergeben werden
- es soll ein Protokoll der Begehung der Sporthalle mit Frau Kallauke, Frau Roschlaub vom Bauamt sowie Herrn Kalzke an Herrn Friedow übergeben werden. Herr Friedow bemängelt die Tatsache, dass er zu dieser Begehung nicht eingeladen wurde und Erläuterungen zur Sanierung bzw. Instandhaltung geben konnte.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen
