Beschluss:


Herr Redies berichtet über die Erstattung des Zusatzaufwandes aus der Anwendung des Sorben/Wenden-Gesetzes, insbesondere die Verwaltungskostenpauschale 2025.

Die Bewilligungsbescheide sind im Juli dieses Jahres eingegangen; die Mittel werden/wurden im Wesentlichen verwendet für Folklorefestival, Print- & Online-Marketing. In den meisten Kommunen wurden die Mittel noch nicht verwendet (500 € je Gemeinde verfügbar); das Amt Peitz hat 5.000 € für das Folklorefestival in Drachhausen ausgegeben.

Hinweise: Die Fördermittel sollen möglichst im gleichen Jahr der Bewilligung ausgegeben werden. Es ist kein Verwendungsnachweis notwendig. Bei Nichtverwendung verfällt die Förderung nicht.

Herr Redies verweist darauf, dass es sich bei der Förderung strenggenommen nicht um eine Förderung für das sorbische/wendisches Leben im Allgemeinen, sondern um eine Förderung für den Mehraufwand, der sich für die Verwaltung aus dem Sorben/Wenden-Gesetz ergibt, handelt. Es kommt immer dann zum Tragen, wenn die Zweisprachigkeit gegeben ist. So ist z. B. eine Unterstützung für die Fastnacht nur möglich, wenn jemand nachweislich sorbisch spricht (Übersetzer bezahlen). Finanziert wird z. B. auch der zusätzliche Aufwand, der sich aus der geforderten zweisprachigen Beschilderung ergibt.

Diskussion zum zulässigen Verwendungszweck der Fördermittel, keine Einigkeit über die mögliche Verwendbarkeit der Mittel.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen