Sitzung: 27.11.2025 Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza
Frau Bossenz wird das Wort erteilt. Seit 2020 gibt es eine anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte. Zur Errichtung einer teilanonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte erläutert sie zwei Varianten. Grundsätzlich wäre es möglich, die bestehende Fläche zu teilen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass beide Bestattungsformen (anonym und teilanonym) explizit ausgewiesen werden müssen. Andererseits könnte auch eine neue teilanonyme Fläche als Urnengemeinschaftsgrabstätte eingerichtet werden.
Sie weist darauf hin, dass nach einer Entscheidung aufgrund der Einführung einer neuen Bestattungsart generell eine neue Satzung beschlossen werden muss sowie die Kalkulation einer neuen Gebühr erforderlich ist. Es wird nachgefragt, ob nicht einzelne kleine Platten kostengünstiger wären. Frau Bossenz kann dazu keine Aussage treffen, da diese Form im Amtsgebiet noch nicht vorhanden ist und damit keine Vergleichswerte bestehen.
Frau Schwietzer fragt nach, ob die Kosten in Bezug auf die kleinen Grabplatten nicht die Angehörigen selbst übernehmen könnten. Frau Bossenz weist nochmals darauf hin, dass die Maßnahme zur Errichtung der Urnengemeinschaftsgrabstätte (UGA) durch die Kommunalaufsicht, aufgrund der unsicheren Haushaltslage, gestrichen werden kann. Hintergrund dessen ist, dass bereits Formen für die Erd- und Urnenbestattung vorhanden sind und damit die Pflichtaufgaben erfüllt sind.
Es wird abgestimmt, dass ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer teilanonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte durch die Verwaltung erarbeitet wird.
Abstimmung:
Ja 10
Nein 0
Enthaltung 1
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen 10 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen 1
