Beschluss:

 

 


Herr Exler gibt zum Drohnenkauf Erläuterungen an. Die Anschaffung wäre für die Bauarbeiten, Bauabläufe eine enorme Arbeitserleichterung. Ferner könnte hiermit auch eine Baumschau durchgeführt werden, um die Kosten der Kontrollen niedriger zu halten.

Die Thematik wurde innerhalb der Dienstberatung bereits erörtert.

 

Herr Huhle gibt an, dass es seitens des Kultur- und Tourismusamtes, die Nutzung einer Drohne ebenfalls für sinnvoll erachtet wird, da hier die Dokumentation, Berichterstattung, Filmen und Fotonutzung mittels einer Drohne einfacher wäre und dem Zeitalter der Technik entsprechen würde. Natürlich wäre die Nutzung auch für den Marketingbereich extrem vorteilhaft und könnte unter Einhaltung des Datenschutzes sicherlich gut integriert werden. Ferner könnte die Drohne bei Waldbränden – gerade in der Lieberose Heid – von großem Nutzen sein.

 

Es wird anfragt, ob hierfür eine Befähigung gegeben sein muss. Dies wurde seitens Herrn Exler bejaht. Um die Drohne fliegen zu können, muss ein Führerschein abgelegt werden. Sinnhaft wäre, dass drei Mitarbeiter via Internet diesen abschließen sollten, was demnach mit weiteren Kosten verbunden ist.

 

Herr Lehmann ergreift das Wort und gibt an, dass die Jagdgenossenschaft Drehnow im Besitz einer Drohne ist und hier auch drei ausgebildete Drohnenführer im Besitz der entsprechend Zulassung sind. Die Jagdgenossenschaft könnte gefragt werden, ob eine Kooperation mit dem Amt Peitz umgesetzt werden kann. Somit würden die Kosten geringer bleiben in dem eine Nutzenrechnung gestellt oder ein Rahmenvertrag aufgesetzt werden könnte. Im Mai und Juni wird die Drohne jedoch ausschließlich nur von der Jagdgenossenschaft genutzt.

 

Weiterer Gedankengang und auch Nachfrage wurde gestellt, ob es eine Firma in der Stadt Peitz noch gibt, welche diese Dienstleistung ebenfalls anbieten kann. Herr Sonke ergreift das Wort und benennt die Firma Bubner, welche auch im Rahmen von Baumkatasterarbeiten diese Arbeiten umsetzt. Kostenpunkt der Drohne ist ca. 7.000 € plus Elektronik und Führerscheine.

 

Die Idee einer Zusammenarbeit wird für die Ausschussmitglieder als angenehm und sinnvoll erachtet. Eine Einigung hinsichtlich des Kaufes einer Drohne kann hier nicht erzielt werden, aber die Zusammenarbeit wird von Herrn Exler geprüft werden und er nimmt Kontakt zur Jagdgenossenschaft auf.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen