Beschluss:

 

 


Herr Bubner – Vorsitzender vom Unternehmerstammtisch - erhält einstimmig Rederecht erteilt.

Er bedankt sich für die Einladung seitens der Amtsdirektorin und stellt sich kurz den Mitgliedern und die Thematik vor. Es geht um die aktuelle Entwicklung im Bereich der Arbeitszeiterfassung und den neuesten Rechtsprechungen BHG/EUGH.

Hauptsächlich geht es um die Thematik der Rechtsprechung bezüglich der Arbeitszeiterfassung. Der Bundesgerichtshof ist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gefolgt. Die Umsetzung seitens der Bundesregierung gestaltet sich als langwierig und schwierig. Es gibt zwei Gerichtsurteile, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten sollen, ein objektives und verlässliches System einzurichten oder herzustellen, um die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies würde nur möglich sein, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zugang zu einem Zeiterfassungssystem besitzen würden. Dies würde bedeuten, dass eine Einbringung in nationales Recht erfolgen müsste. Die Zusammenfassung hierüber wurde den Mitgliedern des Ausschusses mittels Flyer ausgehändigt. 

Herr Bubner bittet um ein Feedback wie es derzeit im Bauhof und bei den Gemeindemitarbeitern umgesetzt wird. Herr Groba und Herr Exler geben hierzu Auskunft. Die Arbeitszeiten werden derzeit mit Stundenzetteln und Arbeitszeitnachweisen (Zeitberichte) dokumentiert und gegengezeichnet. Die Pflicht die Arbeitszeit, Pausen und Überstunden zu dokumentieren, ist hiermit erfüllt und würde bei einer Kontrolle standhalten. Herr Exler führt weiter an, dass im Amt Peitz ebenfalls die Hausmeister, Schulen und Kindergärten von der Aufzeichnungspflicht betroffen sind. Die Arbeitsnachweise werden im Personalamt abgegeben und aufgerechnet. Arbeitszeitnachweis mit den genauen Angaben der Tätigkeiten werden im Bauamt eingereicht. Herr Bubner bietet an, die Urteile in Langfassung zu kopieren und dem Amt Peitz und den Bürgermeistern zur Verfügung zu stellen. Aktuelle Rechtslage innerhalb Deutschlands gibt es nicht, da der Gesetzgeber nicht reagiert. Für kommunale Ebene ist dies bereits geregelt im TVöD VKA § 6 -11. In der freien Wirtschaft ist keine Möglichkeit der Umsetzung gegeben. Hier wird auf technische Hilfsmittel verwiesen. Herr Groba ergreift das Wort und gibt zu verstehen, dass Handaufzeichnungen noch gültig sind und der Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden darf. Es wird bereits überlegt, für die Außenstellen ein Zeiterfassungssystem einzurichten bzw. zu kaufen. Bei der Anschaffung hat der Betriebsrat und Personalrat Mitbestimmungsrecht. Die Thematik wird intern weiter diskutiert, sobald das derzeitige EU-Recht ins nationale Recht als Richtlinie umgesetzt wird, erfolgt eine erneute Information an die Bürgermeister/innen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen