Sachdarstellung:

Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Tauer wurde gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Abschlüsse abweichend vom § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt.

Zu dieser Verfahrensweise wurde von der Gemeindevertretung am 29.04.2021 der entsprechende Beschluss gefasst.

Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf hatte die Gemeindevertretung bis zum 31.12.2020 Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2019 zu fassen und über die Entlastung der Amtsdirektorin zu entscheiden. Die fristgemäße Einhaltung war aufgrund der Umstellung auf die Doppik und der damit im Zusammenhang zu erstellenden Eröffnungsbilanzen für alle amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes nicht eher realisierbar.

Entsprechend § 82 (3) BbgKVerf wurde der Entwurf des Jahresabschlusses am 30.09.2022 aufgestellt.

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz wurde mit der Übersendung des Prüfberichtes und dem Prüfvermerk am 04.10.2022 abgeschlossen.

Gemäß § 82 Abs. 3 BbgKVerf ist der geprüfte Entwurf des Jahresabschlusses zusammen mit den Anlagen von der Amtsdirektorin festzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen mit Stellungnahme.

Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden inzident geprüften Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf zu beschließen und der Amtsdirektorin des Amtes Peitz für die Haushaltsführung im Jahr 2019 Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4, siehe gesonderter Entlastungs-Beschluss).

Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.

 

Anlagenverzeichnis:

Jahresabschlussunterlagen 2019

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung