Betreff
Beschluss zum Abschluss von Glasfaserverträgen für Objekte/ Gebäude der Gemeinde Teichland
Vorlage
Tei/OA/158/2022
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 Eine leistungsfähige und zukunftssichere digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für alle Kommunen. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung fast aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere erfordert die digitale Innovation in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verwaltung einen leistungsfähigen Zugang zu den globalen Datennetzen.

Eine besondere Herausforderung - technisch und wirtschaftlich - stellt dabei der Ausbau der digitalen Infrastruktur für Kommunen abseits der großen Ballungsräume dar. Große Entfernungen führen bei derzeit im Einsatz befindlichen Kupferkabeln zu Leistungsverlust. Eine Lösung dieses technischen Problems bieten Glasfasernetze bis zum Haus. Allerdings macht die geringe Einwohnerzahl in den Ortschaften in Kombination mit der Entfernung den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen oftmals unwirtschaftlich. Aus diesem Grund ist eine hohe Nachfrage Voraussetzung für den Ausbau.

Für das Gebiet des Amtes Peitz hat das Unternehmen Deutsche Glasfaser den Teilnahme- wettbewerb/ Ausschreibung für den Ausbau des Glasfasernetzes gewonnen. Das Unternehmen strebt im Amt Peitz den flächendeckenden Ausbau einer offenen Glasfaserstruktur in der Ausbauvariante „Fibre to he Home (FHHT) an.

 

Die Deutsche Glasfaser baut nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ist gemäß § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur als gewerblicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Melderegister eingetragen. Hinter der Deutschen Glasfaser steht ein niederländischer Investor, der den Breitbandausbau mittels Glasfaser als freier Investor plant und betreibt. Die Ausbaustrategie ist darauf ausgelegt, das errichtete Glasfasernetz nach 2 Jahren an andere Telekommunikationskonzerne zu vermieten.

 

Bei der FTTH-Technik wird im Gegensatz zur FTTC-Technik anderer Anbieter (Vectoring der Telekom) das Glasfaserkabel nicht nur bis zur Grundstücksgrenze, sondern komplett bis in das Gebäude verlegt. Mit der Glasfasertechnik im FTTH- Ausbau werden derzeit Übertragungsraten bis zu 1000Mbit’s im Download und Upload erreicht.

Im Hinblick der Digitalisierung sollten sich auch die Kommunen an das Glasfasernetz anschließen lassen.

Es ist zu entscheiden, welche kommunalen Objekte (Anlage1) angebunden werden sollen und in welchem Umfang. Dazu ist ein entsprechender Leistungsvertrag (Anlage 2) abzuschließen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung entsprechende Verträge mit der Deutschen Glasfaser gemäß Vorschlag/ mit Änderungen abzuschließen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung